Kostenübernahme
Überblick über die Leistungen der Pflegekasse



Übersicht der Kostenübernahme bei Asmaa Alltagsengel
Wir legen großen Wert darauf, Ihnen maximale Transparenz und finanzielle Entlastung zu bieten. Viele unserer Leistungen können über die Pflegekasse abgerechnet werden – vor allem über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. So können Sie staatliche Unterstützung optimal nutzen und Ihre privaten Ausgaben deutlich reduzieren.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine feste monatliche Leistung der Pflegeversicherung (§ 45b SGB XI). Er steht allen pflegebedürftigen Personen zur Verfügung, die zu Hause betreut werden – unabhängig vom Pflegegrad.
- Höhe (Stand 2026): 125 € pro Monat
- Jährlich stehen Ihnen damit bis zu 1.500 € zur Verfügung
- Nicht verbrauchtes Guthaben wird automatisch in die Folgemonate übertragen
- Am Jahresende nicht genutzte Beträge können noch bis 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden
Der Entlastungsbetrag dient der Finanzierung von:
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Unterstützung im alltäglichen Leben
- Angeboten, die Selbstständigkeit, Lebensqualität und soziale Teilhabe fördern
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
- Jede Person mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause lebt
- Auch bei Pflegegrad 1 steht der volle Betrag von 125 € monatlich zur Verfügung
- Ohne Pflegegrad ist eine Abrechnung über die Pflegekasse nicht möglich – in diesem Fall erfolgt die Beauftragung als reine Privatleistung
Wie viel wird übernommen?
- Bis zu 125 € pro Monat können direkt über die Pflegekasse abgerechnet werden
- Liegen die monatlichen Kosten für unsere Unterstützung bei oder unter 125 € → kein Eigenanteil
- Liegen die Kosten darüber → Sie zahlen nur den Differenzbetrag selbst
